Angefangen bei Unstimmigkeiten über Polarisierungen und Debatten bis hin zu Konflikten.
Mediation hilft Sichtweisen aufzuzeigen, Standpunkte darzulegen und eine gemeinsame Klärung herbeizuführen.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler (eigentlich allparteilicher) Mediator, die Klienten zu einer Lösung begleitet. Der Mediator ist dabei für die Struktur des Gesprächs, für das Verfahren an sich, verantwortlich.
Die Lösung entsteht durch die Klienten.
Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz führt eine Liste mit eingetragenen Mediatoren, die laut Zivilrechts-Mediations-Gesetz geprüft wurden. Mein Eintrag auf dieser Liste findet sich hier.
3 wichtige Schritte:
- Gemeinsame Klärung
- Lösungsoptionen entwickeln
- Vereinbarungen festhalten
Die Vorteile und Stärken der Mediation:
- neutral und unparteiisch
- vertraulich und diskret
- nachhaltige Lösungen durch freiwillige Einigung
- zeitsparender als ein Gerichtsverfahren
- geringere Kosten als langwierige Konflikte oder Gerichtsprozesse
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42 Organisationsberatung – Mediationsfelder
- Wirtschaftsmediation:
- Unternehmen und Organisationen (innerhalb und zwischen)
- Arbeit und Wirtschaft
- Unternehmensnachfolge und Betriebsübergaben
- Generationenkonflikte
- Lehrlingsmediation gem. §15a Berufsausbildungsgesetz
- Öffentliche Einrichtungen und öffentlicher Dienst
- Schule und Bildung
FAQ
Was ist Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Person (der Mediator) Konfliktparteien dabei unterstützt, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Wie läuft eine Mediation ab?
In einem strukturierten Gespräch schildern alle Beteiligten ihre Sichtweise. Der Mediator sorgt für einen respektvollen Austausch und begleitet die Parteien Schritt für Schritt zu einer einvernehmlichen Lösung.
Muss ich bis zu einem (drohendem) Gerichtsverfahren warten, um eine Mediation anzustreben?
Besser nicht. (Manche) Konflikte können sich über die Zeit verfestigen, verlagern, manifestieren, verstärken, … - je früher Sie den Konflikt positiv bearbeiten, desto einfacher ist es für gewöhnlich eine Einigung zu erzielen.
Was sind die Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren?
Mediation ist meist schneller, kostengünstiger und flexibler. Die Parteien behalten die Entscheidungshoheit und erarbeiten selbst eine Lösung, anstatt eine Entscheidung „von außen“ auferlegt zu bekommen.
Wie lange dauert eine Mediation?
Das hängt vom Konflikt ab. Manchmal genügt eine Sitzung, oft sind mehrere Treffen sinnvoll. Im Durchschnitt dauert ein Mediationsprozess zwischen 2 und 5 Sitzungen (á 120 Minuten).
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten richten sich nach Dauer und Umfang. In der Regel werden sie von den Parteien gemeinsam getragen. Genaue Informationen erhalten Sie im Vorgespräch.
Ist eine Mediation verbindlich?
Die erarbeitete Vereinbarung kann schriftlich festgehalten werden. Auf Wunsch lässt sich diese rechtlich absichern.
Sind die Gespräche vertraulich?
Ja. Nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) sind eingetragene Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was in der Mediation gesagt wird, darf ohne Zustimmung der Parteien nicht nach außen getragen werden.
Das bedeutet: Weder Inhalte der Gespräche noch Unterlagen dürfen später in einem Gerichtsverfahren verwendet werden.
Gibt es rechtliche Vorteile bei einer Mediation?
Ja. Wenn eine Mediation von einer im Justizministerium eingetragenen Mediatorin oder einem eingetragenen Mediator durchgeführt wird, haben bestimmte Verfahren rechtliche Sonderstellung:
- Während der Mediation laufen bestimmte gerichtliche Fristen nicht weiter (§ 22 ZivMediatG).
- Mediatoren sind gesetzlich geschützt und zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 18 ZivMediatG).
- Vereinbarungen können in weiterer Folge als rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen werden (§ 29 ZivMediatG).
Für welche Konflikte eignet sich Mediation?
Mediation ist vielseitig einsetzbar: bei Familienkonflikten, Trennung und Scheidung, Erbsachen, Nachbarschaftsstreit, Konflikten am Arbeitsplatz oder in oder zwischen Unternehmen.
42 Organisationberatung – Mediationsfelder
- Wirtschaftsmediation:
- Betriebsnachfolgen und Generationenkonflikte
- Lehrlingsmediation gem. §15a Berufsausbildungsgesetz
- Öffentliche Einrichtungen und öffentlicher Dienst
- Schule und Bildung
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?
Sollte keine Lösung gefunden werden, können andere Wege (z. B. Schlichtungsstelle oder Gericht) genutzt werden. Die Mediation bleibt dennoch vertraulich.
Welche Rolle hat der Mediator?
Der Mediator moderiert den Prozess, sorgt für Fairness und Struktur, bleibt aber allparteilich. Er trifft keine Entscheidungen, sondern unterstützt die Parteien, ihre eigene Lösung zu finden.
Was ist der rechtliche Rahmen für Mediationen?
Die Mediation ist in Österreich seit 2003 durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:
- § 8 ZivMediatG – Eintragung von Mediatoren
Nur Mediatoren, die in der offiziellen Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen sind, genießen die besonderen rechtlichen Wirkungen (z. B. Hemmung von Fristen). - § 18 ZivMediatG – Verschwiegenheitspflicht
Eingetragene Mediatoren sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Inhalte der Mediation dürfen ohne Zustimmung der Parteien nicht nach außen getragen oder in einem Gerichtsverfahren verwendet werden. - § 22 ZivMediatG – Hemmung von Fristen
Während einer Mediation bei einem eingetragenen Mediator sind manche Verjährungsfristen sowie manche anderen Fristen, deren Versäumung Rechtsnachteile zur Folge hat, gehemmt. - § 29 ZivMediatG – Rechtswirkungen
Vereinbarungen, die im Rahmen einer Mediation getroffen werden, können schriftlich festgehalten und rechtlich verbindlich gestaltet werden (z. B. durch notarielle Beurkundung oder gerichtliche Bestätigung).
Spezialfall: Lehrlingsmediation in Österreich – Rechtlicher Überblick
Gesetzliche Grundlage: § 15a BAG & ZivMediatG
- Verpflichtende Mediation bei außerordentlicher Auflösung
Gemäß § 15a BAG muss – bevor ein Lehrverhältnis außerordentlich aufgelöst wird – zwingend eine Mediation durchgeführt werden. - Wann gilt die Mediationspflicht?
Eine Mediation ist erforderlich, wenn das Lehrverhältnis zum Ende des 1. oder 2. Lehrjahres außerordentlich beendet werden soll. - Formale Rahmenbedingungen und Fristen
- Der Lehrbetrieb muss spätestens im 9. bzw. 21. Lehrmonat die beabsichtigte Kündigung und die geplante Mediation dem Lehrling sowie der Lehrlingsstelle (und gegebenenfalls dem Betriebsrat) mitteilen.
- Die Mediation muss bis Ende des 10. bzw. 22. Lehrmonats beauftragt sein.
- Das Verfahren endet spätestens am 5. Werktag vor Ablauf des 11. bzw. 23. Lehrmonats, sofern mindestens ein Mediationsgespräch stattgefunden hat.
- Wer nimmt teil?
- Beteiligungspflichtig sind: Lehrbetrieb, Lehrling, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter und auf Wunsch des Lehrlings eine Vertrauensperson.
- Auswahl und Neutralität des Mediators
- Der Lehrbetrieb schlägt einen Mediator vor, doch der Lehrling kann diesen Vorschlag ablehnen – dann folgen zwei weitere Vorschläge, aus denen der Lehrling eine Person auswählt. Akzeptiert er diese nicht, gilt der ursprüngliche Vorschlag als angenommen.
- Die Mediation erfolgt durch eingetragenen Mediator gemäß ZivMediatG, welcher der Verschwiegenheitspflicht (§ 18 ZivMediatG) unterliegt und neutral und allparteilich handeln muss.
- Beendigung der Mediation & weiteres Vorgehen
- Die Mediation gilt als beendet, wenn:
- der Lehrbetrieb zur Fortsetzung bereit ist,
- der Lehrling erklärt, nicht weiter mitwirken zu wollen, oder
- der Mediator das Verfahren für abgeschlossen erklärt.
- Erfolgt keine Einigung, kann der Betrieb das Lehrverhältnis trotzdem außerordentlich auflösen – die Mediation ist Voraussetzung, es gibt allerdings keine Einigungspflicht.
- Funktion der Mediation
- Ziel ist eine konstruktive Lösung: entweder Fortführung der Lehre oder fachgerechte, einvernehmliche Auflösung. Auch berufliche Umorientierungen sind denkbar – z. B. Wechsel in eine andere Lehrform, Umstieg auf eine andere Ausbildung oder Verhandlung eines fairen Zeugnisses.
Rechtlicher Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen zur Mediation, insbesondere zur rechtlichen Situation in Österreich, wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Bitte prüfen Sie die Angaben stets anhand der aktuellen Gesetzestexte (z. B. RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes - https://www.ris.bka.gv.at) oder wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine fachkundige Stelle (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschafts- oder Arbeiterkammer, zuständige Lehrlingsstelle, Betriebsrat, …).
Weiterführende Informationen:
Gesetzestexte & amtliche Stellen
- Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) – im RIS abrufbar: https://ris.bka.gv.at/
- Berufsausbildungsgesetz (BAG) – im RIS abrufbar: https://ris.bka.gv.at/
- Bundesministerium für Justiz (BMJ) – Liste eingetragener Mediator:innen https://justizonline.gv.at/jop/web/mediatoren/mediatorensuche
Institutionen & Kammern
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO) – Informationen zur Wirtschafts- und Lehrlingsmediation https://www.wko.at/
- Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (regionale Zuständigkeit) https://www.bmwet.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung-Duales-System/Lehre-Kontakt-undInformationsstellen.html
- Kammer für Arbeiter und Angestellte https://www.arbeiterkammer.at/index.html
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Was die Leute sagen

Wir bedanken uns für das spannende Seminar zum Thema Kommunikation, Konflikte, Wahrnehmung. Er hat eine Gruppe von 50 Peer-Mediator*innen angeleitet, die eigenen persönlichen Umgangsformen zu analysieren und tolle neue Tools dazu vorgestellt. Durch seine angenehme und ausgleichende Art konnte man Theorie und Vorleben sehr gut verbinden. Ein wahrer Mediator und sehr guter Trainer. Vielen Dank für die Unterstützung.
Mag. Christine Haberlehner
Wirtschaftpädagogin ibc Hetzendorf, Vorstandsmitglied Österreichischer Bundesverbandes für Mediation.
Ich kenne Andreas Eitelbös aus seiner zehnjährigen Tätigkeit als angestellter Assistent, Trainer und Coach in meinem Unternehmen und danach aus gemeinsamen Projekten mit Ihm als Einzelunternehmer bzw. freiberuflicher Trainer. Sein Wissen, seine Herangehensweise, die sorgfältige Vorbereitung sowie seinen Respekt gegenüber jeden Kunden und nicht zuletzt seine Praxisorientiertheit und sein Engagement schätze ich sehr und kann seine Beratungs- und Prozessbegleitungsleistungen jedem seiner Auftragsgeber empfehlen.
Wolfgang Halapier
Unternehmensberater, Trainer, Coach. Geschäftsführer UNICON Managementberatungsges.m.b.H..m.b.H.
Danke für die geduldige und souveräne Moderation bei unserem konfliktträchtigen Problem. Eine schwierige Situation souverän gelöst.